Mehr Krankenkassenzuschuss für Psychotherapie

Der Hauptverband der Sozialversicherungen hat der Zuschuss-Erhöhung für Psychotherapie zugestimmt.

Der Zuschuss der Gebietskrankenkassen und SVA für eine Psychotherapiestunde wird ab September 2018 auf € 28,- erhöht. Bisher bezahlten die Krankenkassen lediglich € 21,80. Seit vielen Jahren hat der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) bereits eine Erhöhung gefordert. „Wir sind sehr froh und danken allen, die uns dabei unterstützt haben, dass hier ein erster Schritt für die psychisch leidenden Menschen gesetzt wurde“, sagt Dr. Peter Stippl, Präsident des ÖBVP. Gemäss einer Medienmitteilung setzt sich der ÖBVP weiter für einen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung ein. Noch immer müsse ein Großteil der jährlichen Kosten für psychotherapeutische Krankenbehandlung von den PatientInnen selbst bezahlt werden.

Psychisch erkrankte Menschen haben derzeit zwei Therapiemöglichkeiten. Einerseits können sie bei sogenannten Versorgungsvereinen um kassenfinanzierte Therapieplätze anfragen. Hier kann es jedoch zu langen Wartezeiten kommen, weil das Kontingent geringer als die Nachfrage ist. Andererseits können PatientInnen selbst eine PsychotherapeutIn (ähnlich wie WahlärztInnen) suchen. In diesem Fall haben die Gebietskrankenkassen und die SVA bisher € 21,80 pro Therapiestunde übernommen.

 

Der Ausbau der Sachleistungskontingente ist weiter geplant. Die ÖBVP hofft, dass kommende Verhandlungen weitere Verbesserungen bringen, um den benachteiligten Versicherten die Finanzierung der Behandlung zu ermöglichen, die sie im Krankheitsfall benötigen.

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BA Flavia Forrer

Redakteurin

Schlagworte Kostenerstattung